Ab dem 30. Dezember 2026 tritt die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) in Kraft. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Verordnung und erklärt, was sie für Unternehmen bedeutet, die an der Versendung von Waren beteiligt sind. Bei nShift pflegen wir eine enge Kommunikation mit den Frachtführern, um etwaige Anforderungen, die sie zur Unterstützung der EUDR haben, umzusetzen.
Erfahren Sie mehr über:
- Was ist die EUDR?
- Warum wurde sie eingeführt?
- Wichtige Compliance-Anforderungen
- Was das für Versender bedeutet
- Wichtige Termine
- Weitere Informationen
Was ist die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat zum Ziel, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte, die auf den EU-Markt gebracht oder aus diesem exportiert werden, entwaldungsfrei sind. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Waren nicht von Land stammen, das nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde.
Die Verordnung gilt für sieben wichtige Rohstoffe und deren daraus hergestellte Produkte: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Gummi, Soja und Holz. Nur Produkte, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 aufgeführt sind und aus diesen Rohstoffen bestehen, unterliegen der Verordnung.
Warum wurde sie eingeführt?
Die EUDR wurde geschaffen, um:
- die weltweite Entwaldung und Walddegradation zu reduzieren
- die CO2-Emissionen zu senken und dem Klimawandel entgegenzuwirken
- die Transparenz in den Lieferketten zu erhöhen und ethische Beschaffung zu fördern.
Wichtige Compliance-Anforderungen
Unternehmen, die die gelisteten Rohstoffe in die EU verkaufen oder exportieren, müssen:
- Geolokalisierungsdaten vorlegen, die den Produktionsort des Produkts zeigen
- nachweisen, dass das Land entwaldungsfrei ist
- die rechtmäßige Produktion im Ursprungsland belegen
- eine Sorgfaltspflicht-Erklärung einreichen, bevor die Waren den EU-Markt betreten oder verlassen
Die EUDR gilt nicht für Produkte, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt wurden, für Second-Hand- oder 100 % recycelte Produkte sowie für nicht-kommerzielle Sendungen.
Was das für Versender bedeutet
Versender sollten Folgendes erwarten:
- Mehr Dokumentationsanforderungen (Rückverfolgbarkeitsdaten, Sorgfaltspflicht-Erklärungen)
- Höhere Genauigkeitsanforderungen, um Verzögerungen oder Ablehnungen von Sendungen zu vermeiden
- Mögliche Compliance-Kontrollen an Ein- oder Ausfuhrstellen der EU
- Anpassungen der Prozesse zur Unterstützung der Kunden-Compliance
Versender in Europa sind direkt betroffen, da alle in den Anwendungsbereich fallenden Waren den EUDR-Regeln entsprechen müssen. Nicht konforme Sendungen können Verzögerungen, Strafen oder Marktausschluss nach sich ziehen.
Versender mit gut organisierten digitalen Dokumentationsabläufen werden einen Wettbewerbsvorteil haben, da die Einhaltung der Vorschriften verpflichtend wird.
Wichtige Termine
Die Fristen der Verordnung wurden mit neuen Compliance-Daten verschoben:
- 30. Dezember 2026 – Mittelgroße und große Unternehmen
- 30. Juni 2027 – Kleine und Kleinstunternehmen
Nach diesen Terminen dürfen nicht konforme Produkte nicht mehr auf den EU-Markt gebracht oder aus diesem exportiert werden.